Donnerstag, 27. Juli 2017
Wenn belastende Erfahrungen nachwirken
 

- Wenn belastende Erfahrungen nachwirken -


Das menschliche Gehirn hat seine Grenzen. Wenn unvorbereitet viele extreme Stresssituationen zusammen kommen, die mit Entsetzen, Ängsten und Hilflosigkeit einhergehen, werden die eigenen Erfahrungswerte und Verarbeitungsmöglichkeiten überflutet. Dann laufen im Stammhirn Verarbeitungsmuster ab, die nicht bewusst steuerbar sind und das Erlebte wird mit all seinen Sinnen nicht als vergangen und abgeschlossen verarbeitet, sondern es bleibt zunächst präsent.

 

Diese Vorgänge laufen bei Opfern und Zeugen von Gewalttaten und Unfällen genauso ab, wie bei Polizeibeamten. Einsatzkräfte sind ganz normale Menschen mit einem außergewöhnlichen Beruf.

Nach extrem belastenden Erlebnissen können unterschiedliche Symptome auftreten, die Betroffene oftmals nicht einschätzen können, sie verunsichern und irritieren. Das sind normale Reaktionen eines gesunden Menschen auf ein unnormales Ereignis. Sie sind nicht mit psychischen Erkrankungen gleichzusetzen und treffen keine Aussage über die Belastbarkeit von Mitarbeitern. Der Mensch verfügt über umfangreiche Selbstheilungskräfte, die uns helfen das „Überwältigende“ zu verarbeiten.

 

Im unmittelbaren Umgang mit normalen Belastungsreaktionen werden jedoch Weichen gestellt, die die eigene Verarbeitung unterstützend begleiten oder  aber auch zusätzlich erschweren können.

Als gesicherte „Negativfaktoren“ wurden Schuldzuweisungen, frühe Kritik, lange Dienstzeiten, unkontrollierbare Bereitschaftszeiten, fehlende Aufgabenentlastung und das „Ankämpfen“ gegen die Symptome nachgewiesen.

 

Wertschätzung der Person, Anerkennung des Erlebten, empathisches Zuhören, einfach Da-sein und die nötige Aufklärung… diese Maßnahmen schaffen Akzeptanz, helfen bei der Verarbeitung und verringern gleichzeitig das Risiko chronischer Erkrankungen, wie z.B. einer Posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen sowie Abhängigkeitserkrankungen.

 

Täglich machen Einsatzkräfte Erfahrungen, die bereits für den Großteil der Bevölkerung eine „Ausnahmesituation“ darstellen. Sie haben sich freiwillig und mit ausgeprägtem Hilfsgedanken für diese Aufgabe entschieden. Aufgabe von Staat und Führung ist es, die nötigen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die dieser anspruchsvollen Herausforderung gerecht werden und gleichzeitig zur Gesunderhaltung der Beschäftigten im Sinne eines funktionierenden Arbeitsschutzes beitragen.

 

Sich Zeit nehmen und dem Betroffenen die nötige Zeit geben  –  wenn der Mensch im Mittelpunkt steht und es von Herzen kommt, kann man nicht  viel falsch machen.

 

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